Janina hat geschrieben:Sondern?
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Googel doch mal,was keusch bedeutet,woher das Wort stammt.
Janina hat geschrieben:Sondern?
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Ich glaub's ja kaum, dass ich auf sowas nochmal neugierig werde...Catholic hat geschrieben:leider erliegst Du dem selben Denkfehler wie viele Kirchenkritiker,indem Du "keusch leben" mit "auf Geschlechtsverkehr verzichten" gleichsetzt.
Keusch zu leben bedeutet aber eben nicht automatisch sexuell enthaltsam zu leben und auf Geschlechtsverkehr zu verzichten.
Googel doch mal,was keusch bedeutet,woher das Wort stammt.
Ok, "kein Sex" reicht noch nicht, es kommt noch schlimmer: Nichts geiles sagen oder gar denken. Und dann auch noch im ganzen Leben lustlos sein!Wikipedia hat geschrieben:Oft wird unter Keuschheit lediglich sexuelle Abstinenz oder Enthaltsamkeit verstanden; das Ideal der gewollten und bewussten Keuschheit ist allerdings weitreichender: Keuschheit bezeichnet das Verhalten einer Person, sich auf Grund eines erworbenen Schamgefühls oder kraft eines bewussten Grundsatzes schamhaft zu verhalten und das Unschamhafte und Verstöße gegen die Sittlichkeit zu meiden.
Dieses Verständnis von Keuschheit als allgemeine Mäßigung, die nicht auf sexuelles Verhalten alleine beschränkt ist...
Ist das ernst gemeint? Coole Umpolung von Wortbedeutungen! Freiheit = Freiheit vom Zwang sich entscheiden zu müssen. Diese Formulierung habe ich tatsächlich im Radio von einem zu recht vergessenen CSU-Politiker zur Debatte um die Präimplantationsdiagnostik gehört.Kathpedia hat geschrieben:Unter Keuschheit versteht man das Erlernen der freiwillige Selbstbeherrschung oder auch Enthaltsamkeit im sexuellen Bereich, welche eine Erziehung zur menschlichen Freiheit ist.
Ja, und immer schön die Hände über der Bettdecke halten - darüber hat sich schon meine Oma kaputtgelacht.Kathpedia hat geschrieben:Es gibt die Gewohnheit, aktiv für Enthaltsamkeit zu beten, indem man z.B. Abends vor dem ins Bett gehen drei Ave Maria für Reinheit und Keuschheit betet.
Janina hat geschrieben: ...
Ist "Kathpedia" eigentlich echter Pressesprecher der römischen Kirche?...
Janina hat geschrieben:Ach ja, apropos offizieller Standpunkt. Klar ist die katholische Kirche immer am Wohl und der Würde der Menschen orientiert. So wie z.B. im kirchlichen Arbeitsrecht, wo Leute gegen jede bundesdeutsche Rechtsprechung aus ihrem Job fliegen. Ist das auch nur üble Nachrede? Bösartige Verleumdung?
Janina hat geschrieben:Ach ja, apropos offizieller Standpunkt.
Klar ist die katholische Kirche immer am Wohl und der Würde der Menschen orientiert.
Grundsätzlich ist sie das,leider sind auch Katholiken nicht perfekt und begehen Fehler,auch sehr schwere.
So wie z.B. im kirchlichen Arbeitsrecht, wo Leute gegen jede bundesdeutsche Rechtsprechung aus ihrem Job fliegen.
Dafür muss ich die Details des jeweiligen Falles kennen,um dazu etwas sagen zu können.
Ist das auch nur üble Nachrede? Bösartige Verleumdung?
siehe oben!
Völlig ohne Wertung: Wenn das Gericht das so sagt, widerspricht es nicht dem bundesdeutschen säkularen (!) Recht.sven23 hat geschrieben:war nach Ansicht des Bundesverfassungserichts rechtens
closs hat geschrieben:Völlig ohne Wertung: Wenn das Gericht das so sagt, widerspricht es nicht dem bundesdeutschen säkularen (!) Recht.sven23 hat geschrieben:war nach Ansicht des Bundesverfassungserichts rechtens
Auch das kann man nüchtern sehen: Wenn der Gesetzgeber zu anderen Ergebnissen kommt, haben dies die Gerichte umzusetzen. - Dann entscheidet die Kirche, ob sie ihr Mandat zurückgibt und dieses an eine andere Trägerschaft geht. - Finanziell würde das der Kirche nicht schaden - aber sie würde es trotzdem nur schweren Herzens tun. - Man stünde vor einer Güterabwägung: Machen wir trotzdem weiter unter Verzicht auf Grundverpflichtungen von Mitarbeitern oder nicht.sven23 hat geschrieben:Trotzdem könnte das für die Kirche ein Phyrrussieg werden, wenn endlich mal das Thema auf die Tagesordnung kommt und die Zeitmäßigkeit einer solchen Regelung auf den Prüfstand kommt.
Das ist nicht "unverständlich", das ist schlicht und einfach Korruption.sven23 hat geschrieben:Leider wurde diese Praxis jetzt höchstrichterlich aus mir unverständlichen Gründen bestätigt.
Klar, und die Ehe steht ja unter besonderem staatlichen Schutz, nicht wahr?sven23 hat geschrieben:Die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes war nach Ansicht des Bundesverfassungserichts rechtens