#1 Bluttransfusionen
Verfasst: Di 6. Dez 2016, 20:26
Thema abgetrennt aus: Was ist die Bibel?
https://books.google.de/books?id=q349fJ ... en&f=false
Gerade weil die ZJ diese staatliche Maßnahme hier nicht unterlaufen konnte ihnen hier gem. Gerichtsurteil nichts nachteiliges nachgesagt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach jahrelanger intensiver Prüfung nämlich festgestellt, dass ZJ ihre Kinder nicht "verrecken" lassen:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... ign=entrss
Nein bleiben wir bei den ZJ und gehen wir erneut auf deine lügnerische o. Verleumdung näher ein. Auch wenn die Eltern von ZJ bei ihrem Kind eine Bluttransfusion ablehnen die Gesetzgebung entmündigt in diesem Fall die Eltern u. setzt hier dann einen Vormund ein:Tyrion hat geschrieben: ich habe festgestellt, dass bei vielen Menschen, die sich ihrer Aussage nach "wirklich" den Lehren Jesu ausrichten, äußerst selbstgefällig sind, sich in einem unglaublich gutem Licht darstellen, zeitgleich aber auch schlecht machen (Erbsünde etc.), aber in der Tat nach außen hin freundlich und friedliebend sind. Allerdings fällt mir auf, dass diese Menschen ihre Moralvorstellungen gerne als die einzig wahren ansehen (sonst würden sie nicht so radikal glauben) und diese anderen, Unbeteiligten überstülpen wollen.Das Beispiel der Kinder, die sterben mussten, weil die Eltern die Behandlung untersagten, fält irgendwie auch darunter. Kinder sind beeinflusbar, sie sind "formbar". Werden sie von kleinauf indoktriniert, folgen sie brav dem extremen Glauben und wollen vielleichtg selbst lieber sterben, als dass sie sich hlefen lassen wollen. Und die Eltern entscheiden für die Kinder - aufgrund ihres Glaubens. Einige Kinder sind so dank der ZJ gestorben. Das nenne ich Leid verursachen.
Und gehen wir wieder weg von den ZJ .......
https://books.google.de/books?id=q349fJ ... en&f=false
Gerade weil die ZJ diese staatliche Maßnahme hier nicht unterlaufen konnte ihnen hier gem. Gerichtsurteil nichts nachteiliges nachgesagt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach jahrelanger intensiver Prüfung nämlich festgestellt, dass ZJ ihre Kinder nicht "verrecken" lassen:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... ign=entrss
Es ist mir aber nicht bekannt, dass die staatlichen Instanzen für die negativen Folgen einer erzwungenen Bluttransfusion aufkommen müssen. Ich bin aber sehr gespannt wie viele Giftpfeile du noch in deinem Köcher hast werter Tyrion.Nach den Feststellungen, die der Senat auf der Grundlage des ihm von den Beteiligten unterbreiteten Erkenntnismaterials und unter Ausschöpfung aller ihm sonst zugänglichen Informationsquellen getroffen habe, lasse sich der Vortrag des Beklagten nicht verifizieren, die Klägerin unterlaufe den staatlichen Schutz Minderjähriger im Falle der Zustimmungsverweigerung der Eltern zu lebenserhaltenden Bluttransfusionen, wirke im Falle des Austritts oder Ausschlusses eines Mitglieds aktiv auf die Trennung von Ehepartnern oder Familien hin und gefährde durch für ihre Mitglieder verbindliche Erziehungsvorgaben das Kindeswohl. Auch sonst bestünden keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, die ihren Glauben in Deutschland seit 1897 praktiziere, in der Vergangenheit nicht rechtstreu verhalten habe, insbesondere die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte oder die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts verletzt oder gefährdet habe.