Das Geschäft mit dem Tod

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Josi
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#31 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Josi » Mo 13. Mär 2017, 15:13

Werter Daniel,

Du kannst und darfst gerne quasseln, bis Dir die Zunge qualmt.
Das Selbe gilt auch für Juristen mit ihren ollen Paragraphen, die damit noch nie irgendwelche Verbrechen verhindern konnten.
Sogar im Gegenteil: Juristische Gesetzgebungen züchten sich ihre eigenst definierten Verbrecher heran, um auch mal ein bisschen von der Macht-Droge schniefen zu können.
Mir scheint aber, dass Du auf ein einfaches Beispiel angewiesen bist, um mich recht zu verstehen.
Wie also züchten sich Machtsüchtige ihre eigenst definierten Verbrecher heran?
Antwort: Man verbiete per § xyz den Genuss von Wein zwischen Uhr 15:00 bis Uhr 18:00!
Wer zuwider handelt, wird mit bis zu 6 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
So einfach ist das.
In ähnlicher Weise äußerte sich auch Bertold Brecht zur Geld-Ideologie, indem er fragte: "Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?"
Aber sowas verstehen zur Hörigkeit Konditionierte nicht.
Oder vielleicht doch?

Wie auch immer: Versuch es doch mal mit Naturgesetzen, denn die reichen absolut aus, um richtige Entscheidungen treffen zu können.
Schon mal diesen Gang versucht, werter Daniel?
Wer propagiert, es sei nicht schlimm wenn Menschen - einschließlich Kinder - getötet werden, da sie bei Gott weiter leben würden, gehört selbst auf der Stelle mit der Begründung getötet: "DIES SEI AUCH DIR GEGÖNNT!!!"

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AlTheKingBundy
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#32 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von AlTheKingBundy » Mo 13. Mär 2017, 15:18

Helmuth hat geschrieben: Somit bleibe ich dabei: Es kann keine straffreie Klausel für Tötung auf Verlangen geben. Es ist unmoralisch und darin stimme ich mit Daniel sehr überein. Was jeder mit sich selbst anstellt, das kann er im Rahmen seiner gottgegebene Freiheit selbst entsheiden, und wenn nicht, d.h. wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist, nun, dann sage ich liegt es ohnehin in Gottes Hand. Aber niemand verlange von mir, dass ich z.B. meiner Mutter die Giftspritze verabreichen soll. Allein dieser Gedanke erschreckt mich zuteifst. Das soll Gott selbst bewerkstelligen, er hat das deutlich besser im Griff als ich.

Leider liest Du meine Beiträge nicht ordentlich. Es verlangt doch niemand von Dir, dass Du die Giftspritze in die Hand nehmen musst. Es dreht sich erst einmal darum, ob ein Sterbender selbst bestimmen darf, dass er sein Leben beenden darf. Hier scheinst Du mir zuzustimmen. Dann bitte schön soll man ihm aber auch Zugang zu entsprechenden Giftspritzen gewähren, dann kan er sich diese selber setzen. Wenn er dazu nicht selber mehr in der Lage ist, aber sein Willen geäußert hat, sein leidvolles Leben zu beenden, erst dann darf man aktiv helfen. Das ganze müsste einen ähnlichen Prüfrahmen wie in der Schweiz bekommen.

Eine komplette Fehleinschätzung Deinerseits ist es, dass Gott es im Griff hat. Vielleicht will er es ja gar nicht im Griff haben. Wer ist der Herr dieser Welt? Kann man in der Bibel nachlesen :-)
Beste Grüße, Al

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.
(Albert Einstein, 1879-1955)

Helmuth
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#33 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Helmuth » Mo 13. Mär 2017, 15:34

AlTheKingBundy hat geschrieben: Wenn er dazu nicht selber mehr in der Lage ist, aber sein Willen geäußert hat, sein leidvolles Leben zu beenden, erst dann darf man aktiv helfen. Das ganze müsste einen ähnlichen Prüfrahmen wie in der Schweiz bekommen.
Nun gut, du müsstest bei mir damit rechnen, dass ich dir diese Bitte verweigern würde, weil ich denke man muss Gott mehr gehorchen.

AlTheKingBundy hat geschrieben: Eine komplette Fehleinschätzung Deinerseits ist es, dass Gott es im Griff hat. Vielleicht will er es ja gar nicht im Griff haben. Wer ist der Herr dieser Welt? Kann man in der Bibel nachlesen :-)
Verstehe, aber hier muss erst mal dein Glaube gestärkt werden. Vielleicht entspricht es daher deinem Ansinnen Gott ins Handwerk pfuschen zu wollen. Was sagt dir in diesem Zsammenhang diese Stelle:
Lk 12, 6-7 hat geschrieben: Verkauft man nicht fünf Sperlinge um zwei Groschen? Und nicht ein einziger von ihnen ist vor Gott vergessen. Aber auch die Haare eures Hauptes sind alle gezählt. Darum fürchtet euch nicht! Ihr seid mehr wert als viele Sperlinge.
Der Herr steht zu mir, deshalb fürchte ich mich nicht. Was kann ein Mensch mir anhaben?
Ps 118:6

Novas
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#34 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Novas » Mo 13. Mär 2017, 15:37

AlTheKingBundy hat geschrieben:Eine komplette Fehleinschätzung Deinerseits ist es, dass Gott es im Griff hat

Nunja, das glauben und bekennen Christen ;) die Geschäftemacherei mit dem Tod, auf dem Rücken der Menschen, ist aber mit Sicherheit NICHT der Wille Gottes. Mich wundert es, dass das von den meisten Christen stillschweigend toleriert wird, aber Sterbehilfe kriminalisiert. Sterben ist ein natürlicher Bestandteil des Lebens; und wir sollten danach Streben den Übergang möglichst leidfrei zu gestalten. Es gibt zwar ein gewisses Maß an Leiden, welches unausweichlich zur Menschwerdung gehört, aber es gibt auch sehr viel Leiden, welches nicht sein muss.

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#35 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Pluto » Mo 13. Mär 2017, 16:07

1Johannes4 hat geschrieben:Hallo Pluto,
Hi Daniel!

1Johannes4 hat geschrieben:Wenn man eine Million haben will, soll man die sich selber verdienen. Wenn man aktiv getötet werden will, soll man dergleichen selber tun oder eben durch Angehörige oder Freunde, die sich aber dann für die Tötung vor Gericht zu verantworten haben. Keine Blankoschecks für Tötungen Anderer! Warum es eine Pflicht des Staates oder der Gesellschaft sein soll die Wünsche von Einzelnen zu erfüllen, solltest Du mal belegen.
Eine denkbar schlechte Analogie, lieber Daniel.
Der Staat muss gar nicht die Wünsche des Einzelnen erfüllen. Warum also, verbietet der Staat Sterbehilfe? Jeder soll über sein eigenes Leben verfügen dürfen, und wenn einer andere Menschen findet, die ihm bei der Beschaffung der Medis hilft, sollte auch nicht unter Strafe gestellt werden.
Ich erwarte statt Verbote, eine vernünftige Regelung.

1Johannes4 hat geschrieben:
Pluto hat geschrieben:Ich möchte nicht, dass an mir lebensverlängernde Maßnahmen (wie es in der Fachsprache so schön heißt) getroffen werden. Wenn es Zeit ist zu gehen, dann gehe ich.... ABER bitte ohne Leid!
Und woher soll beispielsweise ein Notarzt wissen, wenn er zu einem Unfall gerufen wird, ob er reanimieren, beatmen, medikamentös ein Weiterleben ermöglichen soll ODER es für denjenigen Zeit ist zu gehen?
Wir reden nicht von Notfällen; das Thema hier ist unheilbares Leid.

1Johannes4 hat geschrieben:Auch Antibiotika sind beispielsweise eine "lebensverlängernde Maßnahme", die Du wohl kaum ablehnen wirst, weil Du Dir nach einer etwaigen Behandlung noch gerne weiterleben würdest. Oder täusche ich mich da?
Wenn Du operiert werden müsstest, würde man Dich je nach Eingriff während der Narkose unter Umständen beatmen müssen. Wie gemein doch solche "lebensverlängernden Maßnahmen" sind. Aber wenigstens verzichtest Du klar und deutlich.
Nochmals....
Es geht nicht um solche pippifax Erkrankungen, sondern um unerträglich gewordenes Leid zu beenden.

1Johannes4 hat geschrieben:Aber ein Recht sich töten zu lassen hat man eben nicht.
Genau das vermisse ich!
Und das sollte in einer modernen Gesellschaft vernünftig geregelt werden.

1Johannes4 hat geschrieben:Bei einer Lungenentzündung kann man Antibiotika geben, was in den meisten Fällen zur Heilung führt. Betrachtet man Depression als Krankheit, sollte man demjenigen entsprechende Antidepressiva geben, was ebenfalls in vielen Fällen dem Betroffenen hilft. Suizidwünsche können somit Teil einer behandelbaren Erkrankung sein, aber eben auch eine bewusste, nicht krankhafte Entscheidung. Die Unterscheidung ist also nötig um nicht bloße geistig Erkrankte zu töten, genausowenig wie man jawohl dafür wäre jemanden mit einer Bronchitis zu töten nur weil derjenige seinen Husten als unerträglich empfindet.
Doch genau das sind die wirren Ängste der Gegner der Sterbehilfe. In keinem der Länder wo Sterbehilfe erlaubt ist artet das in Euthanasie aus.

1Johannes4 hat geschrieben:Wenn es nicht um Dich sondern einen Menschen gehen würde, den Du liebst ... sollte eine Depression mit Medikamenten behandelt werden oder dessen Selbstmordwunsch mit einer aktiven Tötung entsprochen werden?
Du kennst wohl keine Menschen die unter manischer Depression leiden?
Ich spreche da aus Erfahrung, denn meine verstorbene Frau litt unter diesem Leiden, und hat es geschafft in den Freitod zu gehen. Ich muss gestehen, ich war danach unendlich einsam und suchte hinterher Trost.

1Johannes4 hat geschrieben:Betrachtet man dagegen die Situation bei den wirklich Betroffenen, greifen geschätzt mehr als 95 % nach jedem Strohhalm, der denjenigen unter Umständen ein Weiterleben ermöglichen könnte. So groß kann der Unterschied sein, ob man sich als Gesunder Gedanken macht oder als Betroffener.
Ja. Wir Menschen hängen am Leben, weil es so süß ist. Das ist eigentlich ein Problem des Lebens.
Der Naturalist sagt nichts Abschließendes darüber, was in der Welt ist.

Kuckuck
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#36 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Kuckuck » Mo 13. Mär 2017, 16:36

Hi,
vielleicht solltet Ihr erst mal die Begrifflichkeiten klären.
Es gibt :
- aktive Sterbehilfe
-passive Sterbehilfe
-indirekte Sterbehilfe
-Beihilfe zur Selbsttötung

Gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt ist die aktive Sterbehilfe.
Die passive Sterbehilfe bedeutet,dass auf Wunsch des Patienten eine bestimmte Behandlung unterlassen oder abgebrochen wird, insbesondere das Durchführen von lebensverlängernden Maßnahmen. Es stellt das Unterlassen einer Tätigkeit dar (passiv) und es wird keine direkte Durchführung einer Tötung (aktiv) statt.
Hier greift der Bereich der Patientenverfügung. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Ärzte etwaige Maßnahmen auch dann abbrechen dürfen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod stehe. Vor allem müssen sie aber dann Maßnahmen abbrechen, wenn der Patient dies so will. Insofern ist eine Patientenverfügung für die passive Sterbehilfe inzwischen von großer Bedeutung. Insbesondere wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen aktiv auszusprechen.
Die indirekte Sterbehilfe umfasst die Fälle, bei denen Medikamente gegeben werden, die Schmerzen, Angst oder andere Leiden lindern aber gleichzeitig einen vorzeitigen Tod bewirken können. Zum Teil müssen hier sehr hohe Dosen gegeben werden und die Nebenwirkungen können zum Tod führen. Der behandlende Arzt muss hier abwägen ob er bereit ist das Risiko einzugehen und dafür das Leiden des Patienten zu lindern.
Zur Rechtslage in Deutschland: der Bundesgerichtshof stellte dazu bereits 1996 fest, dass diese Verabreichung zulässig und zum Teil sogar erforderlich ist, wenn die eigentliche Absicht die Schmerzlinderung war. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar, da sie dem Patienten einen schmerzfreien Tod ermöglicht: „Eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen wird bei einem Sterbenden nicht dadurch unzulässig, daß sie als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann“.
Weiter sieht der Bundesgerichtshof einen Fall von Körperverletzung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn der Arzt keine Schmerzmittel verabreicht, weil er keinen vorzeitigen Tod herbeiführen möchte und somit dem Patienten seine Leiden nicht erspart hat.
Beihilfe zur Selbsttötung (assizierter Suizid)
Die Beihilfe zur Selbsttötung ist eine Handlung, in der ein Betroffener beim Suizid unterstützt wird. Die eigentliche Beihilfe ist letztlich straffrei. Es handelt sich hier um eine Beihilfe zur autonomen Selbsttötung des Patienten.Dem kranken Menschen wird das Mittel zur Verfügung gestellt und er nimmt es eigenständig ein. Hiermit wird auch die Selbstbestimmung des Patienten bis zum Lebensende unterstützt.

Jedoch darf man hierbei nicht den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vergessen.
Beispiel :Als Angehöriger lege ich einem schwer kranken Familienmitglied eine große Schachtel Schlaftabletten neben das Bett. Diese Beihilfe zur Selbsttötung ist erlaubt, anschließend bleibt es dem Kranken selbst überlassen, die Tabletten unabhängig selbst einzunehmen.
Wenn man jedoch mitbekommt, dass dieser diese genommen hat, ist man verpflichtet den Notarzt zu rufen. Unterlässt man dies, macht man sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
Die Förderung der Selbsttötung wurde im Jahre 2015 durch den deutschen Bundestag eingeschränkt. Hier wurde der Paragraph 217 des StGB beschlossen, das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Hier geht es vor allem darum, die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen wie „Sterbehilfe Deutschland“ einzuschränken. Es soll verhindert werden, das die Hilfevereine ihre Tätigkeit in Deutschland ausbauen. In Einzelfällen ist die Suizidhilfe jedoch weiterhin straffrei.

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1Johannes4
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#37 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von 1Johannes4 » Mo 13. Mär 2017, 17:31

Hallo Pluto,

Pluto hat geschrieben:Der Staat muss gar nicht die Wünsche des Einzelnen erfüllen. Warum also, verbietet der Staat Sterbehilfe?

meine Aussage bezog sich auf die zitierte Stelle von Dir, wonach Du eine Pflicht des Staates erklärt hattest:
Pluto hat geschrieben:Wenn der schwerkranke Patient hinterher immer noch sterben will, dann halte ich es für die Pflicht des Staates, ihm dies auf so angenehme Art zu gestalten, wie nur möglich.

Die "aktive Sterbehilfe" wird eben von Seiten des Staates zu den Tötungsdelikten gerechnet und auch der Wille des Sterbewilligen gegenüber dem Grundrecht auf Leben vernachlässigt. Im Gegensatz zur Körperverletzung, wo die Einwilligung des Verletzten Straffreiheit für den Verletzenden bedeuten kann (z.B. bei Operationen), geschehen solche Verletzungen um Leben zu erhalten. Eine Einwilligung oder der Wunsch zur eigenen Tötung lässt aber in der Folge einerseits alle Grundrechte mit dem Tod erlöschen und andererseits ist auch ein späteres Umdenken ausgeschlossen, weswegen es naheliegend ist keine solche Tür zu öffnen, die eine legale Voraussetzung zur Tötung anderer Menschen schafft.

Pluto hat geschrieben:wenn einer andere Menschen findet, die ihm bei der Beschaffung der Medis hilft, sollte auch nicht unter Strafe gestellt werden.

Einfach mal den Paragraf 217, Absatz 2 STGB lesen, den ich oben zitiert hatte.

Pluto hat geschrieben:Doch genau das sind die wirren Ängste der Gegner der Sterbehilfe. In keinem der Länder wo Sterbehilfe erlaubt ist artet das in Euthanasie aus.
Dann lass uns doch mal einen Bericht des Spiegel über die schöne, neue Welt der aktiven Sterbehilfe lesen:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 47585.html
Insbesondere überraschte mich die Zahl derer, die es sich vor einer Entscheidung wieder anders überlegt hatten. So wohlüberlebt, wie gerne behauptet, ist es wohl doch nicht.

Pluto hat geschrieben:Du kennst wohl keine Menschen die unter manischer Depression leiden?
Nicht ich habe behauptet, dass es nicht darauf ankäme zu überprüfen, ob eine Krankheit vorliegt:
Pluto hat geschrieben:
1Johannes4 hat geschrieben:Desweiteren dürfte es äußerst schwierig sein zwischen einem "berechtigten" Wunsch nach "aktiver Sterbehilfe" und dem Vorliegen einer prinzipiell behandelbaren Depression zu unterscheiden.
Auch hier muss der Patient selbst entscheiden!
Ich sehe keinen Grund warum Depression hier eine Ausnahme sein sollte. Schließlich ist es eine Krankheit wie jede andere auch.
So wie ich Dich verstehe, hätte Deine verstorbene Frau also nur nach "aktiver Sterbehilfe" fragen brauchen, und Du hättest das als richtig gefunden, weil es nun mal der Wunsch Deiner Frau gewesen wäre? Die zugrundeliegende Erkrankung wäre unerheblich für Dich? Dass ein solcher Wunsch nicht mehr als ein Symptom der Erkrankung sein kann, ebenfalls unerheblich? Für mich kaum vorstellbar.

Grüße,
Daniel.
Da der hiesige Admin willkürlich meine Beiträge löscht, lohnt es sich nicht hier noch mitzulesen bzw. sich mit Kommentaren einzubringen. Wünsche Euch alles Gute.

Pluto
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#38 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Pluto » Mo 13. Mär 2017, 17:51

1Johannes4 hat geschrieben:Hallo Pluto,

Pluto hat geschrieben:Der Staat muss gar nicht die Wünsche des Einzelnen erfüllen. Warum also, verbietet der Staat Sterbehilfe?

meine Aussage bezog sich auf die zitierte Stelle von Dir, wonach Du eine Pflicht des Staates erklärt hattest:
Pluto hat geschrieben:Wenn der schwerkranke Patient hinterher immer noch sterben will, dann halte ich es für die Pflicht des Staates, ihm dies auf so angenehme Art zu gestalten, wie nur möglich.
Richtig!
Anstatt Verbote in das Gesetz einzuarbeiten, sollte der Staat lieber den Freitod regeln.

1Johannes4 hat geschrieben:Die "aktive Sterbehilfe" wird eben von Seiten des Staates zu den Tötungsdelikten gerechnet und auch der Wille des Sterbewilligen gegenüber dem Grundrecht auf Leben vernachlässigt.
Warum?
Warum ist das Recht zu sterben nicht auch ein Menschenrecht?

1Johannes4 hat geschrieben:
Pluto hat geschrieben:wenn einer andere Menschen findet, die ihm bei der Beschaffung der Medis hilft, sollte auch nicht unter Strafe gestellt werden.
Einfach mal den Paragraf 217, Absatz 2 STGB lesen, den ich oben zitiert hatte.
E-ben...
Alte, verkrustete Gesetzgebung, die an den Interessen der Leidtragenden am Arsch vorbei geht.
Das heutige Gesetz schützt den "armen" Täter, während dem Opfer unlautere Interessen unterstellt werden.

1Johannes4 hat geschrieben:Dann lass uns doch mal einen Bericht des Spiegel über die schöne, neue Welt der aktiven Sterbehilfe lesen:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 47585.html
Insbesondere überraschte mich die Zahl derer, die es sich vor einer Entscheidung wieder anders überlegt hatten. So wohlüberlebt, wie gerne behauptet, ist es wohl doch nicht.
Genau diese Umentscheidung der Unentschlossenen, beweist aber die Freiheit des Menschen. Auch in der Schweiz (wo ich mich besser auskenne) werden Sterbewillige psychologisch betreut und man tut alles Mögliche, um die Leute vom Freitod abzuhalten. Doch am Ende sollte der mündige Mensch immer noch derjenige sein, der selbst über sein Weiterleben entscheidet. — Und das ist gut so.
Nicht der Staat oder die Kirche sollten von oben herab den Wunsch des Menschen verkriminalisieren.

1Johannes4 hat geschrieben:So wie ich Dich verstehe, hätte Deine verstorbene Frau also nur nach "aktiver Sterbehilfe" fragen brauchen, und Du hättest das als richtig gefunden, weil es nun mal der Wunsch Deiner Frau gewesen wäre?
Richtig. Wir lebten damals in der Schweiz und ich habe sie sogar zum Psychologen begleitet. Manische Depression kommt in Schüben. Mal ist man "himmelhochjauchzend" (Wir schaffen das) und dann wieder "zu Tode getrübt" (Ich schaffe es nicht). Erst hat sie die Entscheidung aufgeschoben, doch dann verschlechterte sich ihr Zustand wieder.

1Johannes4 hat geschrieben:Die zugrundeliegende Erkrankung wäre unerheblich für Dich? Dass ein solcher Wunsch nicht mehr als ein Symptom der Erkrankung sein kann, ebenfalls unerheblich? Für mich kaum vorstellbar.
Deine Ansicht ist verständlich Daniel, weil du es nicht am eigenen Leib erfahren hast, und du deine christlich geprägte Meinung vertrittst.
Manische Depression kann durchaus eine unheilbare Krankheit sein.
Der Naturalist sagt nichts Abschließendes darüber, was in der Welt ist.

Novas
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#39 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Novas » Mo 13. Mär 2017, 18:45

1Johannes4 hat geschrieben:Die "aktive Sterbehilfe" wird eben von Seiten des Staates zu den Tötungsdelikten gerechnet und auch der Wille des Sterbewilligen gegenüber dem Grundrecht auf Leben vernachlässigt
Die Selbstbestimmung halte ich für wesentlich wichtiger, denn ich gehe von der Idee des mündigen Bürgers aus, die für sich selbst entscheiden können wie sie leben wollen. Oder sogar sterben. Das muss jeder vor dem eigenen Gewissen verantworten. Der Schöpfer hat uns offenbar diese Freiheit gegeben, um selbstständig Entscheidungen zu treffen, aber nach christlicher Auffassung muss der Mensch dann auch Rechenschaft dafür ablegen, was er aus seinem Leben gemacht hat. Selbstverständlich kann so argumentiert werden, dass Gott der Herr über Leben und Tod ist und darüber verfügen sollte, aber ob Du das so siehst oder nicht ist letztlich auch eine persönliche Entscheidung.

Novas
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#40 Re: Das Geschäft mit dem Tod

Beitrag von Novas » Mo 13. Mär 2017, 19:53

Pluto hat geschrieben:
1Johannes4 hat geschrieben:Die "aktive Sterbehilfe" wird eben von Seiten des Staates zu den Tötungsdelikten gerechnet und auch der Wille des Sterbewilligen gegenüber dem Grundrecht auf Leben vernachlässigt.
Warum?
Warum ist das Recht zu sterben nicht auch ein Menschenrecht?

Du wirst Dich wundern, aber das kann man auch christlich begründen ;) Hier ein paar Worte des christlichen Mystikers, Benediktinerpaters und Zen-Meister Willigis Jäger (der glaube ich schon 92 ist und dafür überraschend fit :o )


D.I.: Wie stehen Sie zur Sterbehilfe?

Willigis Jäger: Ich möchte nicht mit allen Raffinessen künstlich am Leben erhalten werden, sondern sterben dürfen, wenn mein Körper seinen Endzustand erreicht hat. Jesus hat einmal gesagt:“ Im Hause meines Vaters sind viele Wohnungen. Ich gehe, euch eine zu bereiten.“ Darf ein Mensch sagen: Dieser Abschnitt des Lebens Gottes ist zu Ende, ich darf jetzt in die neue verheißene Existenz gehen?

D.I.: Können Sie dem Leser noch abschließend einen Rat geben, wie er die scheinbaren Gegensätze von Leben und Tod aufheben kann und zwar nicht über den Verstand, sondern aus der Tiefe seines Herzens, seines Seins?

Willigis Jäger: Wer durchbricht zu seinem wahren Wesen, erkennt, dass es keinen Tod gibt. Es kommt die Zeit, in der wir unseren Tod feiern werden wie unsere Geburt, weil wir unser wahres Leben erfahren, das nicht sterben kann. „Du musst wiedergeboren werden“, sagt Jesus zu Nikodemus. Du musst dieses Dein göttliches Leben erkennen, das sich in dieser jetzigen Form manifestiert. Dann verliert der Tod nicht nur seinen Schrecken, du erfährst das Neue Unbegreifliche, das auf dich wartet. Die spirituellen Wege helfen uns, das eigene, göttliche Wesen zu erfahren. Geht den Weg nach innen!
http://www.yoga-aktuell.de/menschen-und ... det-nie/3/

Das ist wirklich ein Mensch, der sein Leben gelebt. Hier stellt sich eine wichtige Frage: wenn wir die Geburt feiern, das Leben feiern, warum feiern wir nicht auch den Tod? Warum gehen wir nicht möglichst offen, mitfühlend und furchtlos damit um? Ich glaube daran, dass unser wahres Leben nicht begrenzt ist auf die vergängliche Form. Wenn wir sterben, dann gehen wir in eine neue Existenz. Darauf dürfen wir uns vertrauensvoll einlassen, so wie wir uns auf dieses Erdenleben eingelassen haben.

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