Umpolung auf Krankenschein

Säkularismus
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closs
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#51 Re: Umpolung auf Krankenschein

Beitrag von closs » Mo 26. Mai 2014, 16:04

Rembremerding hat geschrieben:Auch Du @closs, kannst irren
Stimmt.

Rembremerding hat geschrieben:wie man hier liest.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, an dem sich entscheidet, ob man ins Trudeln kommt oder nicht, wenn man konsequent weiterdenkt.

Rembremerding hat geschrieben:Hast Du die E-Bikes auf dem Fahrradträger hinten am Bus?
Ja - und zwar einen, der bis zu 60 kg zugelassen ist (50kg (= 2 x 25 kg) würden gerade so reichen). Da dieser Träger auf dem Kugelkopf aufgesetzt ist, gibt es da überhaupt keine Stabilitäts-Probleme.

Problematisch ist es allerdings auf dem Fahrradträger des Wohnwagens (den wir bei der Anfahrt brauchen, weil dann der Kugelkopf der Zugmaschine vom Wohnwagen besetzt ist) - da transportieren wir nur EIN Rad. Das andere steht quer hinter dem Rücksitz im Auto (geht bei einem VW-Bus). Hätten wir keinen VW-Bus, würden wir auf der Deichsel des Wohnwagens einen weiteren Fahrradträger installieren (also ein Rad hinten am Wohnwagen, ein Rad vorne am Wohnwagen).

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sven23
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#52 Re: Umpolung auf Krankenschein

Beitrag von sven23 » Di 27. Mai 2014, 07:34

closs hat geschrieben:
sven23 hat geschrieben:Ohne ein Mindestmaß an freiem Willen wären die 10 Gebote ebenso überflüsig wie das Strafgesetzbuch.
Falsch. - Das eine hat mit dem anderen wenig bis nichts zu tun.

Warum eigentlich? In beiden Kategorien verstößt z. B. "du sollst nicht töten" gegen einen allgemeinen Verhaltenskodex. Wo ist der Unterschied in der Bewertung?
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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closs
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#53 Re: Umpolung auf Krankenschein

Beitrag von closs » Di 27. Mai 2014, 09:41

sven23 hat geschrieben:Warum eigentlich? In beiden Kategorien verstößt z. B. "du sollst nicht töten" gegen einen allgemeinen Verhaltenskodex. Wo ist der Unterschied in der Bewertung?
Es gibt überall Koinzidenzen. Hier besteht die Koinzidenz darin, dass a) jemand aus freier Entscheidung sagen kann "Ich bin dagegen, dass der eine den anderen tötet" und b) ein Gesetz/eine Setzung dasselbe. - Das sagt nichts über eine Gemeinsamkeit von freiem Willen und Gesetz/Setzung aus.

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