Dies ist ein berechtigte Frage. In so einem Fall wird der Umstand zur Qual, darum spricht man ja auch von der Gefängnisstrafe.sven23 hat geschrieben:Ok. aber was ist die Willensfreiheit noch wert, wenn der Wille auf Grund äußerer Umstände nicht umgesetzt werden kann?Halman hat geschrieben: Wäre es nicht sinnvoll, zwischen Willensfreiheit und Handlungsfreiheit zu unterscheiden? Nimm an, jemand ist im Gefängnis, so behindert ihn die Zellentür an der Handlungsfreiheit die Zelle zu verlassen. Doch er will raus. Hätte er keine Willensfreiheit, so würde er diesen Willen nicht entwickeln und würde vermutlich auch dann in der Zelle verbleiben, wenn die Tür offen ist.
Aber was wäre, wenn jemand gar keinen Willen entwickelt? Dann würde ihm die Handlungsfreiheit gar nichts nutzen, da er willenslos vor sich hin vegetiert.
Natürlich muss für ein menschenwürdiges Leben Beides gegeben sein: Willens- und Handlungsfreiheit.
Wenn auf Basis philosophischer und naturwissenschaftlicher Überlegungen die Willensfreiheit als Illusion interpretiert wird, ist dies eine ganz andere Kategorie, als wenn festgestellt wird, dass die Handlungsfreiheit eines Menschen durch äußere Umstände reduziert wird. Letzteres negiert ja nicht den freien Willen im Gehirn des Menschen. Es geht mir lediglich um diese Differenzierung.
Ein Beispiel: Ich will einen Beitrag schreiben, doch mein Computer versagt. Dann habe ich immer noch meinen Willen. Würde sich in meinem Gehirn etwas verändern, so dass ich diesen verliere, so würde ich diesen Sachverhalt ganz anders bewerten als das technische Problem.