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#11 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 18:16
von CoolLesterSmooth
Pluto hat geschrieben:Zu spät!
In den USA darf man seinen Hund ehelichen! :lol:
Unsinn.

#12 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Di 20. Nov 2018, 08:22
von stan
Um mal etwas Ernst in das Thema zu bringen:

Eine Ehe ist rechtlich ein Vertrag auf gegenseitigen Schutz und Beistand.
Die Ehepartner sind also Rechtssubjekte, also Träger von Rechten und Pflichten.
Ein Tier ist ein Rechtsobjekt, es kann nicht Träger von Rechten und Pflichten sein.

#13 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Di 20. Nov 2018, 11:28
von closs
stan hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 08:22
Um mal etwas Ernst in das Thema zu bringen
Das klingt juristisch vernünftig. - Wie siehst Du die Entwicklung in Japan, dass man dort (angeblich) Figuren aus der virtuellen Welt heiraten kann? Anderes Rechtssystem?

Wie auch immer: Es wird hier deutlich, dass staatliche Ehe und kirchliche Ehe etwas grundlegend anderes sind.

#14 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Di 20. Nov 2018, 15:40
von stan
closs hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 11:28
stan hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 08:22
Um mal etwas Ernst in das Thema zu bringen
Das klingt juristisch vernünftig. - Wie siehst Du die Entwicklung in Japan, dass man dort (angeblich) Figuren aus der virtuellen Welt heiraten kann? Anderes Rechtssystem?

Wie auch immer: Es wird hier deutlich, dass staatliche Ehe und kirchliche Ehe etwas grundlegend anderes sind.

Hast Du dafür (belastbare bzw. seriöse!) Quellen?

#15 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Di 20. Nov 2018, 16:11
von closs
stan hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 15:40
Hast Du dafür (belastbare bzw. seriöse!) Quellen?
Ich denke schon. - "Staatliche Ehe" (eigentlich sollte es "Lebensgemeinschaft" heißen) ist eine vertragkiche Vereinbarung über Rechte und Pflichten dem Partner gegenüber. - Ich könnte Dich (nach einer SCheindung) nächste Woche "heiraten" und wir wären "Mann und Mann".

"Ehe" im ursprünglichen, also sakramentalen Sinn der Theologie, ist " eine von Gott gewollte natürliche Einrichtung (Institution) zwischen einem Mann und einer Frau ist. Die Ehe ist nach Lehre der katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen ein von Jesus Christus eingesetztes Sakrament" (sagt zutreffenderweise wik).

Das Bistum Trier sagt stellvertretend für die katholische Theologie: "Die Ehe ist ein Bund, durch den Mann und Frau miteinander die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, die auf das Wohl der Gatten und die Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Dieser Bund, der zwischen Getauften durch Christus zum Sakrament erhoben wurde, ist wesentlich bestimmt durch die Treue und die Unauflöslichkeit. - Für die katholische Kirche ist die Ehe eingebettet in die Schöpfungsordnung. Durch die Schöpfung als Mann und Frau ist die Verbindung zwischen ihnen Teil des göttlichen Schöpfungsplanes (Gen 2, 18-24)".

Egal, wie man das bewertet: Kirchliche und staatliche Ehe haben soviel miteinander zu tun wie Boss und Amboss.

#16 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Di 20. Nov 2018, 16:32
von stan
Ich meinte das, was Du bzgl. Japan geschrieben hast.

#17 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Di 20. Nov 2018, 17:19
von closs
stan hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 16:32
Ich meinte das, was Du bzgl. Japan geschrieben hast.
Ach so. - Hier was aus der SZ von 17.5.2010:


Mann heiratet Computerfigur
Am Ende der Virtualität
Von Jürgen Schmieder

In Asien hat erstmals ein Mensch eine virtuelle Figur geheiratet, Zeremonie mit Priester inklusive. Die Grenze zwischen Realität und Computer verschwindet immer mehr. ...

Nene Anegasaki heißt die Braut, sie ist ein junges Mädchen mit großen Augen und langen Haaren. Meistens lächelt sie, hin und wieder zwinkert sie einem zu. Sie kann sogar küssen, auch wenn ihre Lippen nie den Mund des Spielers berühren. Sie eine der Protagonistinnen im Computerspiel Love Plus, erschienen auf der tragbaren Konsole Nintendo DS. ...

Er <der Bräutigam> organisierte eine Trauung in einer Kirche auf Guam - einer US-Insel im Westpazifik -, die live im Internet übertragen wurde. ... Vor der Trauung wird ein Video gezeigt, das die Geschichte des Liebespaares erzählt. Er habe schon zahlreiche virtuelle Freundinnen gehabt, heißt es. Aber Nene sei nun die richtige, die einzige, die Frau fürs Leben. Nenes Trauzeuge, übrigens auch eine virtuelle Figur, hält eine ergreifende Rede, dann verheiratet ein Priester den realen Mann und die virtuelle Frau. Ringe werden nicht getauscht. ...

"Diese Hochzeit ist das Ergebnis einer Sozialisation, bei der Virtualität und Realität vermischt werden", sagt der Soziologe Murat Mermer. "Die Menschen treffen sich online, Meetings werden in virtuellen Räumen abgehalten. Die Menschen haben diese Entwicklung mittlerweile begriffen, das Virtuelle wird real." Er sieht kein Problem bei der Vermählung.

#18 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:55
von Münek
closs hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 16:11
stan hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 15:40
Hast Du dafür (belastbare bzw. seriöse!) Quellen?
Ich denke schon. - "Staatliche Ehe" (eigentlich sollte es "Lebensgemeinschaft" heißen) ist eine vertragkiche Vereinbarung über Rechte und Pflichten dem Partner gegenüber.
Du verwechselst hier offensichtlich den "Ehevertrag" (§ 1408 BGB) mit der "Ehe" bzw. der "Eheschließung". Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Eheleuten über ihre güterrechtlichen Verhältnisse, setzt also den Bestand der Ehe voraus.

#19 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 16:28
von closs
Münek hat geschrieben:
Mi 21. Nov 2018, 15:55
Du verwechselst hier offensichtlich den "Ehevertrag" (§ 1408 BGB) mit der "Ehe" bzw. der "Eheschließung".
"Ehevertrag" ist meines Erachtens ein Privat-Vertrag - staatliche Eheschließung ist ein Vertrag zwischen Person und Staat.

#20 Re: Die Ehe für alle

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 21:43
von Münek
closs hat geschrieben:
Mi 21. Nov 2018, 16:28
Münek hat geschrieben:
Mi 21. Nov 2018, 15:55
Du verwechselst hier offensichtlich den "Ehevertrag" (§ 1408 BGB) mit der "Ehe" bzw. der "Eheschließung".
"Ehevertrag" ist meines Erachtens ein Privat-Vertrag - staatliche Eheschließung ist ein Vertrag zwischen Person und Staat.

Auf keinen Fall stellt eine Eheschließung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Eheleuten und Staat dar; der Staat tritt hier in Gestalt des beurkundenden Standesbeamten NICHT in der Funktion eines Vertragspartners auf.