SamuelB hat geschrieben:2 und 3 treffen auch auf die bisherige Fassung des BDSG zu. Konkretisiert und verschärft werden in der BSGVO, was alles personenbezogene Daten sind. Daraus folgt, dass nahezu jede Website betroffen ist. Wer sich nicht auskennt und keine Lust hat, löscht seinen Auftritt vllt vorsichtshalber.AlTheKingBundy hat geschrieben:1. Man benötigt eine rechtskonforme Datenschutzerklärung zur DSGVO.
2. Man benötigt ein Verzeichnis, welches auf Verlangen vorgezeigt wird (Zweck der Datenverarbeitung, welche Daten werden gespeichert, wann werden diese helöscht, wer ist veraantwortlich usw.)
3. Jeder kann Auskunft über seine Daten verlangen.
Ich habe meine Websites deaktiviert, nicht deswegen, weil ich mich nicht auskenne, sondern weil noch keine Rechtssicherheit bezüglich der Auslegung der DSGVO vorliegt. Die gibt es erst in ein paar Jahren, nachdem einige Prozesse vor Gericht gelaufen sind.