closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
sven23 hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 09:33
Ach, closs behauptet nur mit Rücksicht auf das Volk nicht, dass Nazideutschland ein Rechtstaat war. Ansonsten tut er es.
Man merkt, dass Du beruflich nie mit wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit Begrifflichkeiten zu tun hattest.
Man merkt vielmehr, dass dein Wissenschaftsverständis sehr schräg und oft falsch ist, was deine gescheiterte Doktorarbeit erklären würde.
Also an deiner Stelle würde ich diesbezüglich die Klappe halten.
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
- Nein - man enthält solche vertieften Blicke auf einen Begriff dem Volk vor, weil es nur verwirrt
Verwirrt ist wieder mal nur der closs, der solche Fake-News und Verschwörungstheorien in die Welt setzt.
Weil etwas
nicht in der Bildzeitung steht, enthält man dem Volk nichts vor, was dank heutiger Informationstechnik auch gar nicht mehr geht.
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
--- Was ich versucht habe, ist, den Begriff "Rechtsstaat" in seiner formellen und materiellen Bedeutung so unter die Lupe zu nehmen, wie man es bspw. in einem Uni-Seminar machen würde.
Kann man machen. Was man nicht machen kann, ist, wie closs behaupten, Nazideutschland sei eine Demokratie und ein Rechtsstaat gewesen. Aber da hast du ja inzwischen auch zurückgerudert.
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
sven23 hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 09:33
Kennt closs irgendeinen Staat, der
kein formaler Rechtsstaat ist?
Der Vatikan bspw.
Schlechtes Beispiel, dafür hat der Vatikan zu viel auf dem Kerbholz.
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
Vermutlich bemüht sich heute fast jede Nation darum, den Ansprüchen eines formellen Rechtsstaats gerecht zu werden - natürlich ist das de facto Fake.
Genau so ein Fake, dass Nazideutschland ein formeller Rechtsstaat war.
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
sven23 hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 09:33
Gegen was zum Beispiel?
Menschenrechte, etc.
Und die Menschenrechte sah closs in Nazideutschland bis 35/36 verwirklicht, sonst käme er nicht zu seiner bizarren Schlussfolgerung.
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
sven23 hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 09:33
Warum in die 35/36er Jahre? Was soll da entscheidendes passiert sein?
Von vielen Zeitzeugen weiß ich, dass man in der Bevölkerung erst ab ca. 36 gemerkt hat, dass da irgendwas anders ist -
Also nur Hörensagen von Leuten, die wahrscheinlich erst nach dem Krieg von KZs gehört haben und eigentlich die ganze Zeit im Widerstand waren.
Und was soll ab 36 "anders" gewesen sein?
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
sven23 hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 09:33
Du unterstellst Winkler, er habe im Bundestag nicht auf wissenschaftlichem Niveau gesprochen? Warum sollte er was anderes sagen, als er wissenschaftlich vertritt?
Nein - ich unterstelle, dass er vor dem Bundestag unter Auslassung einer Diskussion zu formell und materiell eine gesellschaftlich verträgliche und programmatische Version geliefert hat, die wissenschaftlich vertretbar ist, wenn man nachfragt. - In der Uni hätte er NICHT so reden können.
Häh? Warum sollte er etwas, was wissenschaftlich vertretbar ist, nicht an der UNI sagen können? Was sind das denn für schräge Unterstellungen?
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
sven23 hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 09:33
zweitens hast du die entscheidenden Passagen mal wieder unterschlagen, wie du das gerne und oft in unredlicher Manier tust.
Zu meiner Aussage gibt es keine Passage, die außer dem, was ich zitiert habe, relevant ist. - Verwechsele bitte Deinen geistigen Pframpf nicht mit meiner Unredlichkeit. -
Da muss ich dir Recht geben. Mit deiner Unredlichkeit ist wirklich nichts vergleichbar.
(Sorry, bei der Steilvorlage konnte ich nicht widerstehen)
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
-- Welches Thema war Dir wichtig, wozu die von Dir gewünschte Passage relevant war?
Relevant war, dass bei brutaler Gewalt auch ein formaler Rechtstaat schwer vorstellbar ist. Lesekompetenz ist gefordert.
Das Zustandekommen der Mehrheiten für das Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 wurde allerdings unter Anwendung brutaler Gewaltmethoden wie Ausschluss oder Ermordung von Abgeordneten erreicht.[14] Trotz massiven Straßenterrors zur Einschüchterung politisch Andersdenkender war es der NSDAP zuvor in der Wahl zum achten Deutschen Reichstag nicht gelungen, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erhalten.
Quelle: Wikipedia
closs hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 15:13
sven23 hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 09:33
Eben nicht. Brutale Gewaltmethoden und Ermordung von Abgeordneten gehören auch nicht zu einem formellen Rechtsstaat.
Sprach ich davon, dass "brutale Gewaltmethoden und Ermordung von Abgeordneten" formell rechtsstaatlich sei? - Bestimmt nicht.
Siehe oben