Pluto hat geschrieben:Halman hat geschrieben:Bei dieser Abwägung vermisse ich das Rechtsschutzintesesse des Kindes. Das Grundrecht auf Leben (als höchstrangiges Rechtsgut) kommt auch dem ungeborenen menschlichem Leben zu.
Die ethische Frage ist eine andere.
Das Kind ist ohne jeden Zweifel eine Person. Die Mutter ist eine Person mit Freundschaften und einer Familie. Sie ist mehr als eine Person, sie ist in ihrem meist kurzen Leben zu einer
Persönlichkeit herangewachsen, weil sie ein Leben voller Freud und Leid er-lebt hat und weiterin erleben will. Wenn erst das Kind da ist, wird alles anders. Vielleicht ist der Vater nicht einmal mehr auffindbar. Vielleicht war es nur Verliebtheit und nicht Liebe? Wie soll sie das Stigma der Gesellschaft (alleinerziehende Mutter) ertragen?
Wiegen diese Argumente schwer genug, um eine Tötung eines ungeborenen Menschen zu rechtfertigen?
Pluto hat geschrieben:Dieser Persönlichkeit der (oft noch heranwachsenden) Frau, sowie dem Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper sind die Faktoren die IMO in heutigen Rechstssprechung (juristischen Fristenlösung) Rechnung getragen. Dafür habe ich Verständnis.
Wofür ich kein Verständnis aufbringe, sind reifen Frauen die spätestens nach der dritten Abtreibung meinen, es sei eine Alternative zur Pille.
Der Gesetzgeber musste zwischen zwei Grundrechten abwägen, die miteinander kollidieren: Recht auf Leben und Recht auf Selbstbestimmung. Ich denke, dass das hochrangige Rechtsgut
Leben mindestens so schwer wiegt wie die
Selbstbestimmung, wenn nicht schwerer.
Ein Mensch darf doch nicht mit Berufung auf seine Selbstbestimmung ein menschliches Leben töten.
Pluto hat geschrieben:Aber am Ende ist es die Mutter, die die Entscheidungshoheit über ihren Körper behält, und das finde ich gut. Wer sind wir denn, dass wir uns anmaßen, das Urteil "Mord" auszusprechen, wenn es um das Leben geht?
Dann schlage ich vor, dass wir neutraler von Tötung reden, einverstanden?
Zudem es hier nicht nur um den Körper der Frau geht, es geht auch um den Körper des Kindes, welches zwar über die Nabelschnurr mit dem der Mutter verbunden ist, aber biologisch zweifelsfrei ein eigenständiger Körper ist. Darf sie mit Verweis auf die Selbstbestimmung über ihren Körper das des Kindes einfach töten? Ist es untergeordnet? Oder ist es nicht vielmehr besonders schutzbedürftig und trägt die Mutter nicht Verantwortung für ihr Kind?