Pluto hat geschrieben:Ich halte die "Gemengelage", so wie sie von den Kirchen verbreitet wird, für einen großen Bluff.
Das ist relativ leicht objektiv nachweisbar - ich habe es hier mehrfach versucht. - Ist aber ein anderes Thema.
Pluto hat geschrieben:Das ist in der heutigen Zeit, wenn nicht ungesetzlich, dann zumindest beschämend und unredlich.
Finde ich nicht. - Du tust so, als habe die säkulare Gesellschaft eine Richter-Funktion. - Dreh's mal rum: Glaubst Du, dass die säkulare Gesellschaft eine Richter-Funktion der Kirche(n) akzeptiert?
Pluto hat geschrieben:Mit welcher Begründung?
Weil dies ein bilaterales Geschehen ist (Opfer und Täter).
Pluto hat geschrieben:Einerseits begrüsst du die Enthüllungen von Leuten wie Snowden. Wenn es um die Kirche geht, dann geht es auf einmal die Öffentlichkeit nichts an.
Moment: Es geht hier um den Begriff "Anspruch".
Die Fragen würden dann lauten:
a) Hat der Souverän (= Bürger) das Recht/den Anspruch davon Kenntnis zu erhalten, wenn staatliche Organe (also Organe des Souveräns) Bürger bespitzeln?
b) Hat der Souverän (= Bürger) das Recht/den Anspruch davon Kenntnis zu erhalten, wenn verjährte (also rechtlich irrelevante) mutmaßliche Delikte NICHT-staatlicher Organe aufgearbeitet werden?
Das sind zwei sehr unterschiedliche Fragestellungen.
Pluto hat geschrieben:Es gibt Gesetze, und diese haben für alle Menschen zu gelten, oder sehe ich das falsch?
Du siehst das ausdrücklich richtig. - Aber eben diese Gesetze sehen vor, dass nur die Staatsanwaltschaft das Recht hat, mutmaßliche Straftaten zu untersuchen. - Nach Lage der Dinge handelt es sich bei den verjährten mutmaßlichen Missbrauchs-Fällen um Nicht-Justiziables - damit sind öffentliche Informations-Ansprüche verwirkt.
Erst jetzt kommt der moralische Aspekt, der da heisst: Wie gehen wir (= Kirche) mit unserer "moralischen" Verpflichtung um? - Den mutmaßlichen Opfern gegenüber - den mutmaßlichen Tätern gegenüber - dann kommt lange nichts - und dann der Öffentlichkeit gegenüber.
Hier wurde offensichtlich der Weg gewählt,
* bei gemeldeten Missbrauchsfällen erst einmal Soforthilfe zu leisten (finanziell/psychotherapeutisch)
* dann eine Einzelfall-Analyse zu machen (Opfer? - Trittbrettfahrer?)
* bei hinreichenden Hinweisen auf einen Missbrauch ein Zeichen der Wiedergutmachung zu setzen (mehr als symbolhaft geht ja nicht - man kann ja nichts rückgängig machen)
* die Öffentlichkeit nach Stand der Dinge auf dem laufenden halten, soweit es datenschutzrechtlich möglich ist (ohne Verurteilung kann man einen mutmaßlichen Täter nicht namentlich benennen)
* interne Maßnahmen (Prophylaxe für die Zukunft) ergreifen und dies öffentlich machen
* interne Sanktionen verhängen (bspw. Entzug des Priesteramts - was tatsächlich geschieht)
Pluto hat geschrieben:Glaubwürdigkeit vor dem GESETZ!!!
Eben - aber nicht vor der Medien-Öffentlichkeit.