Das hängt davon ab, ob man den Anspruch erhebt, mit Sicherheit zu wissen, dass die Behauptung, die man für unsinnig hält, falsch ist. Wenn man diesen Anspruch erhebt, ist man in der Bringschuld zu beweisen, dass die betreffende Behauptung falsch ist. Erhebt man hingegen diesen Anspruch nicht, sondern verweist lediglich darauf, dass es kein Argument für die Richtigkeit der betreffenden Behauptung gibt, und man deswegen keine Veranlassung hat, der Behauptung Beachtung zu schenken, dann braucht man keine Beweise vorzulegen. Allerdings kann man dann auch niemandem verwehren, die Behauptung dennoch für richtig zu halten.Pluto hat geschrieben:Flavius hat geschrieben:Nein! Das ist ein billiger Versuch die Beweislast umzukehren. Man muss nicht die Nicht-Existenz jeder unsinnigen Behauptung beweisen.Flavius hat geschrieben:Bring mir Beweise, dass es einen Architekten nicht geben soll/ nicht gibt, dann können wir weitermachen.
(bisher hast Du da nichts bringen können.. also was soll das ?
Z.B. gab es vor Ende des 19. Jahrhunderts kaum Belege dafür, dass Materie aus Atomen aufgebaut ist. Hätte damals jedoch ein Gegner der Atomtheorie deswegen den Anspruch erhoben, mit Sicherheit zu wissen, dass Materie nicht aus Atomen zusammengesetzt ist, hätte er offenkundig falsch gelegen.