Verständigungsschwierigkeiten im Forum

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Claymore
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#131 Re: Verständigungsschwierigkeiten im Forum

Beitrag von Claymore » Sa 22. Dez 2018, 00:00

Stromberg hat geschrieben:
Fr 14. Dez 2018, 15:27
Magdalena61 hat geschrieben:
Fr 14. Dez 2018, 15:00
Ich denke, die "Abmahnhelfer" haben schon was drauf.
Sie haben einen Vergleich und Ratenzahlung ausgehandelt. Im Oktober diesen Jahres habe ich die letzte Rate bezahlt.
Tja... selbst schuld.
Wie du es hättest vermeiden können habe ich dir geschrieben; und eine andere davon Betroffene hat dies bestätigt.

Da hilft jede Ausrede nix... ;)
Bei meiner Abmahnung (Ebay) habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückgeschickt (ohne Anwalt). Auf weitere Drohungen bin ich nicht eingegangen (es kam irgendwann sogar mal ein lustiger Brief in gelb, der einen auf Postzustellungsurkunde machten). Irgendwann hat dann das Inkassobüro angerufen um mir "zu helfen" und hat auch Ratenzahlung angeboten. Habe ich abgelehnt und behauptet, dass ich eh unter der Pfändungsgrenze wäre und auch über kein Vermögen verfüge, was offensichtlich realistisch genug rüberkam.

Mittlerweile ist die Forderung verjährt. Mehr als die Kosten für das Einschreiben hatte ich nicht.

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Lord Gelmbrand
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#132 Re: Verständigungsschwierigkeiten im Forum

Beitrag von Lord Gelmbrand » Sa 22. Dez 2018, 15:14

Hallo Claymore,

das mag bei dir vielleicht zutreffen, dennoch ist es, meiner Meinung nach, grob Fahrlässig hier öffentlich zu schreiben das man dass ignorieren soll. :|
Denn mein Freund hatte dies auch getan. Er wurde vor ein paar Jahren auch abgemahnt und hat, weil ihm jemand dazu geraten hat, das ganze Ignoriert. Er hatte sich irgend ein Spiel runtergeladen.

Was hat ihm das ganze gebracht? Mehrere tausend Euro Strafe.

Magdalena hatte doch ganz klar geschreiben:
Letztlich war die Rechtsverletzung tatsächlich begangen worden, von meinem Anschluß aus, wenn auch ohne mein Wissen bzw. gegen meine ausdrückliche Weisung an die Kinder, bestimmte Funktionen des Internets zu meiden. Tag, Uhrzeit, IP- Adresse etc. - alles richtig.
https://4religion.de/viewtopic.php?f=26 ... &start=119

Ich finde das sehr respektlos hier immer wieder zu schreiben das man doch nicht hätte reagieren müssen oder "selbst schuld".
NEIN so ist es eben nicht immer bei allen Abmahnungen. Wenn eine Abmahnung eintrifft, und dort sämtliche Daten (wie oben zitiert) drinnen stehen, dann muss ja dieser Rechtsanwalt irgendwie da drann gekommen sein. Und ich glaube kaum, dass ein Internet-Provider einfach mal so Daten rausgibt. Siehe:

https://www.haufe.de/compliance/interne ... 31284.html

http://www.ifross.org/artikel/provider- ... g-erteilen

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss (Az. 13 Qs 89/04) gegen T-Online entschieden, dass Internet Service Provider (ISPs) im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungverfahren verpflichtet sind, auch ohne vorherige richterliche Entscheidung Kundendaten herauszugeben, wenn der Verdacht einer Straftat (hier: Verbreitung pornografischer Inhalte) vorliegt.

Nach den Regelungen der Strafprozessordnung (§§ 100g, 100 h StPO) müssen Telekommunikationsverbindungsdaten von einem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung herausgegeben werden. Dies gilt jedoch nicht für so genannte Bestandsdaten, also solche, die nach § 3 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) "für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienstes erhoben werden". Solche Bestandsdaten müssen nach den §§ 95, 111, 113 Abs. 1 TKG vom Telekommunikationsdiensteanbieter auf Verlangen der zuständigen Stellen auch ohne vorherige richterliche Anweisung herausgegeben werden, soweit dies (u.a.) für die Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmah ... 00563.html
2. Möglichkeit: Ignorieren

Diese Möglichkeit sollte nur gewählt werden, wenn die Abmahnung ersichtlich unberechtigt ist oder von jemandem ausgesprochen wird, der nachweislich nicht das Recht hat, eine Abmahnung auszusprechen. In jüngster Vergangenheit ist hier der Verein „Ehrlich währt am längsten“ zu nennen, bei dem die Abmahnbefugnis wohl nicht gegeben war (nachzulesen in den Artikeln einiger Kollegen hier im Forum).

In allen anderen Fällen ist diese Variante die denkbar ungünstigste.
Und wenn eine Abmahnung unberechtigt ist bzw. wenn diese Person nachweislich nicht das Recht hat eine Abmahnung auszusprechen, dann bekommt der auch keine Daten vom Internet Provider.
Von dem her hat hier Magdalena61 alles richtig gemacht. ;)
MfG
:D :lol: :) ;) :thumbup: :clap: 8-) :( :o :shock: :yawn: :? :x :cry: :P :engel: :angel: :silent: :oops: :devil: :thumbdown: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :sick: :geek: :wave: :Herz:

Claymore
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#133 Re: Verständigungsschwierigkeiten im Forum

Beitrag von Claymore » Sa 22. Dez 2018, 19:53

Lord Gelmbrand hat geschrieben:
Sa 22. Dez 2018, 15:14
Hallo Claymore,

das mag bei dir vielleicht zutreffen, dennoch ist es, meiner Meinung nach, grob Fahrlässig hier öffentlich zu schreiben das man dass ignorieren soll. :|
Wo habe ich das denn geschrieben? Nirgendwo! Das hast du dir komplett herbeihalluziniert.

Auf die Abmahnung selbst muss man natürlich reagieren, was ich auch explizit geschrieben habe. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung, die ich allerdings selbst verfasst hatte. Abmahnungen sind ein Massengeschäft also habe ich individuelle anwaltliche Beratung auch nicht für notwendig empfunden.

Die Bettelbriefe, dass ich doch zahlen soll, habe ich allerdings ignoriert. Riesenunterschied!
Lord Gelmbrand hat geschrieben:
Sa 22. Dez 2018, 15:14
Denn mein Freund hatte dies auch getan. Er wurde vor ein paar Jahren auch abgemahnt und hat, weil ihm jemand dazu geraten hat, das ganze Ignoriert. Er hatte sich irgend ein Spiel runtergeladen.

Was hat ihm das ganze gebracht? Mehrere tausend Euro Strafe.
Das ist ja aber auch ein ultimativ doofes Vorgehen. Damit riskiert man die einstweilige Verfügung. Das habe ich niemandem empfohlen aber anscheinend hakt es bei dir massiv mit dem Leseverständnis.
Lord Gelmbrand hat geschrieben:
Sa 22. Dez 2018, 15:14
Ich finde das sehr respektlos hier immer wieder zu schreiben das man doch nicht hätte reagieren müssen oder "selbst schuld".
Ja. Und jetzt zeigst du mir mal, wo ich das geschrieben habe.
Lord Gelmbrand hat geschrieben:
Sa 22. Dez 2018, 15:14
Und wenn eine Abmahnung unberechtigt ist bzw. wenn diese Person nachweislich nicht das Recht hat eine Abmahnung auszusprechen, dann bekommt der auch keine Daten vom Internet Provider.
Hahaha. Der war gut. Insbesondere wenn du selber ein Zitat bringst und auch noch die Stelle rot einfärbst wo steht, dass Bestandsdaten ohne richterliche Anweisung herausgegeben werden müssen.

Entweder ist dein Textverständnis katastrophal (okay, das ist es sowieso: denn das zitierte bezieht sich auf Strafverfolgung, nicht auf zivilrechtliche Ansprüche) und/oder du leidest unter hochkonzentrierter Naivität bzgl. der juristischen Kompetenzen deines Providers.

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#134 Re: Verständigungsschwierigkeiten im Forum

Beitrag von T4125Gamer » Sa 22. Dez 2018, 20:27

Claymore hat geschrieben:Ja. Und jetzt zeigst du mir mal, wo ich das geschrieben habe.
Ich denke er meint das hier:

Stromberg hat geschrieben:
Fr 14. Dez 2018, 15:27
Magdalena61 hat geschrieben:
Fr 14. Dez 2018, 15:00
Ich denke, die "Abmahnhelfer" haben schon was drauf.
Sie haben einen Vergleich und Ratenzahlung ausgehandelt. Im Oktober diesen Jahres habe ich die letzte Rate bezahlt.
Tja... selbst schuld.
Wie du es hättest vermeiden können habe ich dir geschrieben; und eine andere davon Betroffene hat dies bestätigt.

Da hilft jede Ausrede nix... ;)

Claymore hat geschrieben:Hahaha. Der war gut. Insbesondere wenn du selber ein Zitat bringst und auch noch die Stelle rot einfärbst wo steht, dass Bestandsdaten ohne richterliche Anweisung herausgegeben werden müssen.
Wenn das für die Verfolgung einer Straftat erforderlich ist.

Ich denke er hat die anderen gemeint, die zu Magdalena geschrieben haben "hättest du das ignoriert...".

Du hättest aber auch netter fragen können ob er dich falsch verstanden hat oder sonstwas. Hier gleich mit "hochkonzentrierter Naivität" oder "anscheinend hakt es bei dir massiv mit dem Leseverständnis." Warum gleich immer sowas von sich geben?

Freundlichkeit muss anscheinend auch gelernt werden. Mann mann mann.

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#135 Re: Verständigungsschwierigkeiten im Forum

Beitrag von Claymore » Sa 22. Dez 2018, 22:18

T4125Gamer hat geschrieben:
Sa 22. Dez 2018, 20:27
Du hättest aber auch netter fragen können ob er dich falsch verstanden hat oder sonstwas. Hier gleich mit "hochkonzentrierter Naivität" oder "anscheinend hakt es bei dir massiv mit dem Leseverständnis." Warum gleich immer sowas von sich geben?

Freundlichkeit muss anscheinend auch gelernt werden. Mann mann mann.
Ich möchte mich wegen meines letzten Beitrags entschuldigen! Heute kamen schon die seltsamsten Unterstellungen gegen mich, da wird man etwas dünnhäutig.

Die Behauptung, dass bei unberechtigten Abmahnung keine Verkehrsdaten herausgegeben werden ist jedoch definitiv durch eine Vielzahl von Fällen (mit der Redtube-Abmahnaffäre 2013 als Krönung) widerlegt.

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#136 Re: Verständigungsschwierigkeiten im Forum

Beitrag von T4125Gamer » So 23. Dez 2018, 10:23

Ich möchte mich wegen meines letzten Beitrags entschuldigen! Heute kamen schon die seltsamsten Unterstellungen gegen mich, da wird man etwas dünnhäutig.
Das verstehe ich. Super das du dich entschuldigt hast. Das kann nicht jeder (habe ich jedenfalls so in den letzten Jahren erlebt)

Die Behauptung, dass bei unberechtigten Abmahnung keine Verkehrsdaten herausgegeben werden ist jedoch definitiv durch eine Vielzahl von Fällen (mit der Redtube-Abmahnaffäre 2013 als Krönung) widerlegt.
Gut zu wissen.

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#137 Re: Verständigungsschwierigkeiten im Forum

Beitrag von Scrypton » Do 27. Dez 2018, 15:34

Lord Gelmbrand hat geschrieben:
Sa 22. Dez 2018, 15:14
das mag bei dir vielleicht zutreffen, dennoch ist es, meiner Meinung nach, grob Fahrlässig hier öffentlich zu schreiben das man dass ignorieren soll.
Es kommt ganz auf den Sachverhalt an.
Wenn da was dran ist und noch mehr, wenn da was nachvollziehbar/überprüfbar dran ist darf man natürlich nichts ignorieren. Wer also so "intelligent" ist sich urheberrechtlich Geschütztes über P2P-Netzwerke zu ziehen... ist selbst schuld, kann praktisch gleich selbst eine Anzeige in einer Zeitung schalten lassen mit dem Vermerk, diese Software oder jenes Spiel über xyz zum Download anzubieten.

Da hilft das Ignorieren dann freilich nichts.
In allen anderen Fällen aber eben schon.

Merke: Downloads (auch unerlaubte) werden nicht bestraft - sondern Uploads...

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