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#11 Re: Die Moschesteuer

Verfasst: Do 27. Dez 2018, 21:02
von Martinus
Hat einer der Admins noch ein e für die Überschrift. :)

Danke :!:

#12 Re: Die Moscheesteuer

Verfasst: Do 27. Dez 2018, 21:08
von Travis
Immer.

#13 Re: Die Moscheesteuer

Verfasst: Fr 28. Dez 2018, 11:49
von Munro
Wenn durch die Moschee-Steuer der Einfluss der Türkei und von Saudi-Arabien und den Golf-Staaten hier abnimmt, dann ist es eine gute Sache.

#14 Re: Die Moscheesteuer

Verfasst: Fr 28. Dez 2018, 13:08
von piscator
Die Moschee-Steuer bzw. islamische Kirchensteuer scheitert zurzeit daran, dass die Moslems hierzulande zu wenige organisatorische Strukturen aufweisen.
Der Islam ist nicht annähernd so homogen wie das Christentum. Es gibt weder übergreifende Register, in denen die Gläubigen verzeichnet sind, noch eine übergeordnete Instanz, die für die Mehrheit der Moslems spricht.

Nach meiner Erfahrung werden Türken oder Araber automatisch als Moslems angesehen. Ungeachtet der diversen grundverschiedenen Glaubensrichtungen im Islam, sind viele Türken oder Araber Agnostiker oder Atheisten, die Moscheen nur von außen kennen und hier ein Leben fernab jeglicher Religion führen. Wer nirgends in einem Register verzeichnet ist, muss auch nirgends austreten.

Aus Gesprächen mit Vorständen muslimischer Vereinen weiß ich, dass dort nur diejenigen gelistet sind, die sich aktiv einbringen oder melden.

Trotzdem bin ich der Ansicht, dass es relativ einfach wäre, hier Strukturen zu schaffen, beispielsweise in Form eine bundesweiten Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich weitgehend selbst verwaltet. Der Anstoß dazu müsste natürlich von den Moslems selbst kommen.

#15 Re: Die Moscheesteuer

Verfasst: Fr 28. Dez 2018, 17:31
von Munro
Das ist die Schwierigkeit:

Warum gibt es in Deutschland bislang keine Moschee-Steuer?

Im Islam ist eine Mitgliederregistrierung wie bei den Kirchen unüblich – das ist eine entscheidende Hürde für die Steuer. Solange der Staat nicht weiß, wer genau hinter der Religionsgemeinschaft steht, erfüllt sie nicht die Voraussetzung für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese ist Voraussetzung für die Berechtigung, eine eigene Steuer zu erheben. So definiert es das Grundgesetz, das die Maßgabe dafür aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen hat. Zudem ist der Islam in Deutschland vielfältig. Die bekannten Verbände repräsentieren nur einen Teil der hier lebenden Muslime.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 60912.html