Thema Mondlandung

Politik und Weltgeschehen
Abischai
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#331 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von Abischai » Sa 15. Dez 2018, 20:36

Munro, Du bist ein gefährlicher Mitläufer, einer derer, die keine eigene belastbare Meinung haben und nur ihr Mäntelchen in den Wind hängen, einer derer, so man sich auf sie verläßt, man verraten und verkauft ist.
Abscheu wird durch Deine eigenen Worte völlig neu definiert.
Ich wünschte um Deiner und unser aller Willen mich zu irren, aber so habe ich Dich hier nun mal kennengelernt, bislang ohne gegenteilige Hinweise.

Nachplappern macht es nicht besser, aber das wirst Du wohl nie begreifen.
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CoolLesterSmooth
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#332 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von CoolLesterSmooth » Sa 15. Dez 2018, 20:52

Abischai hat geschrieben:
Sa 15. Dez 2018, 16:31
Seltsam dabei ist nur, daß diese "Pässe" dennoch Gültigkeit haben, das unterschlägst Du unwissend oder absichtlich
Worauf basierst du diese Behauptung? Bei den Artikeln im Netz, die etwas in diese Richtung behaupten wird immer auf einen Beschluss des OLG Stuttgart verwiesen (https://openjur.de/u/197269.html), was die angesprochenen Dokumente angeht ist vor allem folgender Absatz relevant:
c) In den Anklagepunkten 3. bis 56. wird dem Angeklagten die unbefugte Ausstellung und Veräußerung von Führerscheinen und Personalausweisen vorgeworfen, ihm also zur Last gelegt, dass er Handlungen begangen hat, die ausschließlich Amtsträgern vorbehalten sind. Für die Tatbestandsverwirklichung ist es zwar wegen des Deliktscharakters des § 132 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt ohne Belang, ob der Betroffene im Einzelfall die fehlende Befugnis des Täters zur Vornahme dieser hoheitlichen Tätigkeit erkennt. Dies gilt jedoch nicht, wenn, wie vorliegend, die vorgeworfene Tätigkeit für jedermann ersichtlich so weit von einer normalen staatlichen Tätigkeit abweicht, dass der Eindruck legalen staatlichen Handelns unter keinen Umständen entstehen kann (LK a.a.O. Rn. 13). Es fehlt dann an der abstrakten Gefährdung und damit an der Tatbestandserheblichkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2004 - 4 Ws 219/2004; MünchKommStGB a.a.O. Rn. 3).

Für die Frage, ob der Angeklagte nach dem äußeren Anschein hoheitliche Tätigkeit ausgeübt hat, ist aus Sicht eines unbefangenen Beobachters unter dem Gesichtspunkt der Verwechselbarkeit zu prüfen, ob und inwieweit die von ihm hergestellten Führerscheine und Personalausweise den amtlichen Führerscheinen und Personalausweisen der Bundesrepublik entsprechen (BGHSt 40, 8). Auch wenn insoweit nicht erforderlich ist, dass sie in allen Punkten der für die amtlichen Dokumente vorgeschriebenen Form genügen, und es ausreicht, dass sie nach dem äußeren Anschein amtlich wirken, scheidet § 132 2. Alt. StGB wegen fehlender Verwechslungsgefahr aus, wenn wesentliche Inhalts- oder Formerfordernisse nicht gewahrt sind, deren Fehlen die Wirksamkeit echter amtlicher Schriftstücke beeinträchtigt (MünchKommStGB a.a.O. Rn. 20). So liegt es hier. Auch wenn die vom Angeklagten ausgestellten Führerscheine und Personalausweise in ihrer äußeren Aufmachung eine gewisse Ähnlichkeit mit den entsprechenden bundesdeutschen Dokumenten aufweisen, so überwiegen doch die Elemente, aus denen der unbefangene Betrachter sogleich unzweifelhaft ihren nichtamtlichen Charakter erkennt. Abzustellen ist dabei maßgeblich auf die in beiden Dokumenten zentral und in einer heute unüblichen Schriftart des Deutschen Reiches angebrachten Ausstellerbezeichnung Deutsches Reich, die es auf den ersten Blick deutlich macht, dass es sich eben nicht um amtliche Dokumente handelt. Auch der als Aussteller bezeichnete Polizeipräsident in Groß-Berlin lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass diese Führerscheine und Personalausweise nicht von hierzu befugten amtlichen Stellen ausgestellt sind. In dem auf der Rückseite unter Bemerkungen angebrachten Passus wird überdies, zwar rechtlich unzutreffend, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ... der Inhaber dieses Führerscheins bzw. dieses Personalausweises ... der Gerichtsbarkeit ... der USA unterliegt ... und der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland ... exterritorial gegenüber (steht), so dass sich spätestens hieraus jedem objektiven Beobachter die offenkundige Nichtamtlichkeit erschließt.
Das heißt, das Gericht hat die Gültigkeit der Dokumente nicht bestätigt, wie oft behauptet wird, sondern die erstellten Dokumente sind in den Augen des Gerichts so weit auch nur vom Schein von Gültigkeit entfernt, dass sich "jedem objektiven Beobachter die offenkundige Nichtamtlichkeit erschließt" und deswegen ist die Herstellung dieser Dokumente als nicht strafbar befunden worden.
Wenn du hier eine andere Interpretation oder andere Präzendenz hast, aus denen du eine Gültigkeit solcher Dokumente ableitest, dann wäre ich dir sehr dankbar, wenn du ein paar Worte dazu schreibst.
Dieser Kommentar wurde von einem heimlich bescheidwissenden und unglaublich boshaften Hund mit finsterer Seele, zerfallenem Geist und Aussicht auf finanziellen Gewinn verfasst.

Abischai
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#333 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von Abischai » Sa 15. Dez 2018, 21:20

Das führt sehr weit, ich fürchte ZU weit...
Zur Austellung bundesdeutscher Ausweispapiere sind nur die Verwaltungseinheiten der Bundesrepublik befugt. Zur Ausstellung "deutscher" Papiere ist jedoch keine bundesdeutsche Behörde befugt, da es hier immer noch um Besatzungsrecht geht, und die Bundesbehörden lediglich zur Verwaltung des Besatzungsgebietes beauftragt und befugt sind. "Deutsche" Papiere darf die Bundesbehörde nicht ausstellen, sondern NUR Papiere der "Bundesrepublik" (das in NICHT Deutschland!) Bekanntermaßen steht darin bei Staatsbürgerschaft ein Adjektiv, ich betone: es wird nicht die Nationalität angegeben (wie in den Ausweispaieren benachbarter Staaten), sondern die sog. Staatsbürgerschaft, und die mit "DEUTSCH". Schreibweise und Begriff an sich sind gekonnte Tricks die nicht jedem sofort auffallen.
(defacto haben wir keine Staatsbürgerschaft sondern sind staatenlos, wie das Kriegsgefangene eben nun mal sind.)

Wenn sich jemand also irgendwelche Papiere selbst ausstellt, darf er das natürlich, die haben die gleiche Bedeutung oder Nichtbedeutung wie alle anderen, sie dürfen nur nicht gefälschte Bundesdeutsche Papiere darstellen, müssen sich also deutlich erkennbar von denen unterscheiden. Der "Bundesadler" darf auch nicht die Federzahl haben, wie sie die Bundespapiere haben (der deutsche Adler hat eine andere Anzahl Federn, was das Wappentier deutlich unterscheidet !!)

Entscheidend ist der aktuell gültige Gesetzestext. Und z.B. nach dem Straßenverkehrsgesetz (gültige Fassung von 1937) darf ein Kraftfahrzeug fahren, wer es kann und nicht eingeschränkt ist. Mit anderen Worten darf jeder ein KfZ fahren (im Straßenverkehr), der es wirklich kann und nicht z.B. durch Medikamente oder Krankheit aktuell beeinträchtigt ist.
Einen Bundesdeutschen Führerschein braucht man dazu also nicht, und wenn jemand einen eigenen, selbstgebastelten hat, dann hat er eben keinen (echten), braucht er ja auch nicht.

Die entscheidende Frage ist nun, ob der Betreffende unter "Bundesrecht" fällt, also ein Lagerinsasse des Kriegsgefangenenlagers "BRD" ist und lediglich über einen ungeklärten Personenstand verfügt, ergo "verschollen" ist und als "Nazi" gilt und dergestalt als Kriegsgefangener gehandelt wird...

oder...

ob jemand tatsächlich losgelöst davon seinen Personenstand geklärt hat und nachweislich "Deutscher" ist.
Dann nämlich, ist die Bundesrepublik mit ihrem Veraltungsapparat nicht mehr für die Verwaltung dieses "Deutschen" verantwortlich.

Es gibt einige wenige Bürger dieses Landes, für die das zutrifft.
Und wenn die der BRD keine Steuern entrichten, dann klingt das zwar seltsam und fremd, aber ...

Lies mal den letzten § der Rechtsgrundlage unserer Finanzämter, der sog, "Abgabenordnung".
Und dann mache Dir mal Deine Gedanken, was genau das bedeutet !

Ich möchte betonen, daß ich selbst mich nicht als sog. "Reichsbürger" verstehe, wohl aber als Bürger des Deutschen Reiches. Das ist nicht das Gleiche.
Und ich betrachte die Frechheit, mit der dem unbescholtenen Bürger mitunter seitens der Bundesbehörden begegnet wird als sehr fragwürdig und der näheren Recherche würdig.

Ob jener vormals genannte "Reichsbürger" nun berechtigterweise Waffen besaß, ist mir nicht gänzlich klar. Denn als "Deutscher" unterliegt er nicht den Bestimmungen des Bundesrechts, sondern des deutschen Rechts. Soweit ich weiß, gibt es da keine Einschränkung für den Besitz von Waffen. Für UNS gilt das nicht, da wir KEINE "Deutschen" sind !!!

Es könnte also durchaus sein, daß der Überfall auf jenen "Reichsbürger" ein illegaler Angriff war, der von jenem rechtmäßig abzuwehren versucht worden war. Ihm jetzt "Mord" oder sonstwas vorzuwerfen, ist willkürliche "Vorverurteilung" und "Mobbing", aber keine rechtsgültige Aussage.

Wie gesagt, da bin ich mir nicht im Klaren drüber, aber es besteht der Verdacht, daß jener durchaus im Recht war und die bedauerlicherweise geschädigten unwissenden Polizisten, wohlweislich und vorsätzlich von deren Vorgesetzten in Gefahr gebracht wurden. Die schlußendliche Schuld am Tod und der Versehrung der betroffenen Polizisten bei den Bundesbehörden und nicht bei jenem "Reichsbürger" zu suchen ist.

Wenn ich auch den gesamten Vorgang bedauere und selbst niemals so gehandelt hätte, so kann ich dennoch keinesfalls gutheißen, daß jener "Reichsbürger" von einer propagandistisch verblendeten Menschenmenge "gemobbt" wird, während doch die tatsächliche Sachlage völlig anders ist.

PS: die von mir genannten Daten sind evtl. nicht korrekt, da ich sie aus der Erinnerung geschrieben habe, Abweichungen sind jedoch marginal
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#334 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von piscator » Sa 15. Dez 2018, 21:55

Danke, Abischai, dass du deine Maske fallen gelassen hast ...
egal wie du dich nennst, ich nenne es nur einfach widerlich ...
du rechtfertigt Mord ...
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Abischai
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#335 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von Abischai » Sa 15. Dez 2018, 22:04

Nein, ich rechtfertige keinen Mord. Du wirst schwerlich in der Lage sein, diejenige meiner Formulierung zu zitieren, in der ich solches angedeutet haben sollte.

Du redest Unsinn, entweder absichtlich oder versehentlich, aber es ist falsch, was Du redest.

Da Du anscheinend nicht willens oder fähig bist, meine Äußerungen korrekt zu verstehen, sehe ich mich genötigt, Deine letzte Äußerung dergestalt zu rezensieren, daß ich konstatiere, daß Du Dich damit als ein übler Nachredner erweist. SOlches Gehabe ist dieses Foums nicht würdig, finde ich.

Nicht ich, sondern Du läßt Deine Maske fallen. Meine Ansichten sind hier mit ziemlicher Kontinuität langfristig ersichtlich.
Dein Herumwundern erregt den Anschein irgendwelcher "Erkenntnisse", aber da ist dann nichts als Luft, leider.
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#336 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von CoolLesterSmooth » Sa 15. Dez 2018, 22:12

Abischai hat geschrieben:
Sa 15. Dez 2018, 21:20
da es hier immer noch um Besatzungsrecht geht,
So zumindest der Mythos an dem sich Reichsbürger & co festkrallen.
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#337 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von Abischai » Sa 15. Dez 2018, 22:31

Da auch Du, mein Sohn Brutus, Dich nun der Formulierungen wie "Mythos" und "festkrallen" bedienst, stellt sich mir die Frage, in wie weit Du das Thema noch ernst nimmst. Dieser Frage Dich zu stellen, bist Du hiermit herzlich eingeladen. Daran nämlich entscheidet sich mein persönliches Engagement fürderhin.
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#338 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von CoolLesterSmooth » Sa 15. Dez 2018, 22:50

Ich gebe zu, du machst es einem nicht leicht, das Thema 100%ig ernst zu nehmen. Vor allem, wenn du selbst in Anbetracht von Verträgen wie des Zwei-plus-Vier-Vertrags und dort vor allem Artikel 7 einfach die Behauptung in den Raum stellst, das immer noch Besatzungsrecht gelten würde, ohne dies entsprechend zu belegen.
Zumal du auch immer noch nicht gezeigt hast, warum die Dokumente, die im Netz erworben werden können gültig sein sollten, selbst wenn noch Besatzungsrecht gelten WÜRDE. Im Gegenteil, dein Verweis auf den Führerschein zielt ja darauf ab, dass dieser zwar ungültig, aber eben auch unnötig ist.
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#339 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von Abischai » Sa 15. Dez 2018, 23:37

Genau das ist es. Und worum geht es denn in der Verlautbarung des Gerichts? Es geht um irgendwelche Ausweispapiere, also um "des Kaisers Bart".

Der 2+4-Vertrag ist kein Friedensvertrag, und außerdem wurde er nicht rechtsgültig unterschrieben.
Während der "Einigungsvertrag" von "Lothar de Maizière" und "Hans-Dietrich Genscher" unterzeichnet worden waren, hatte der Bundesaußenminister wohl später seinen eigenen Namen vergessen und den 2+4-Vertrag dann nur mit "Genscher" paraphrasiert. Vielleicht hat er das Papier nicht recht ernstgenommen, oder er hatte einen gewichtigen anderen Grund NICHT zu unterschreiben...
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Janina
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#340 Re: Thema Mondlandung

Beitrag von Janina » Sa 15. Dez 2018, 23:52

Im übrigen gebe ich noch zu bedenken, dass die Erklärung der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Zweiten Weltkrieg nicht von einer legitimierten Regierung unterschrieben wurde, deshalb nicht gültig ist, und wir uns daher immer noch im Kriegszustand befinden. :geek:

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