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#21 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 09:19
von closs
sven23 hat geschrieben: wenn du gute Beispiele kennst, dann her damit.
"Gute" Beispiele wird schwierig sein - es geht erst mal darum, dass man die Bandbreite erkennt, was im Begriff "Inquisition" subsummiert wird - vom normalen Gerichtsverfahren bis zum Scheinverfahren mit Folter und voraussehbarem Ausgang.

#22 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 09:39
von sven23
closs hat geschrieben:"Gute" Beispiele wird schwierig sein - es geht erst mal darum, dass man die Bandbreite erkennt, was im Begriff "Inquisition" subsummiert wird - vom normalen Gerichtsverfahren bis zum Scheinverfahren mit Folter und voraussehbarem Ausgang.

Wenn das so ist, gibt es Beispiele für "normale Gerichtsverfahren" der Inquistion oder sind das wieder mal nur closssche Behauptungen und Phantasien?

#23 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 10:10
von closs
sven23 hat geschrieben:Wenn das so ist, gibt es Beispiele für "normale Gerichtsverfahren" der Inquistion
Ja - müsste man aber nachgucken. - Es gab Fälle, in denen die Glaubensfestigkeit durch ganz normales Befragen (ohne Folter) überprüft wurde und die Befragten danach freigelassen wurden. - Dass es heute nicht mehr angebracht ist, Gesinnung gerichtlich zu überprüfen, brauchen wir nicht zu überprüfen - aber damals hatte Glaube halt "Verfassungsrang". - Mal ganz nebenbei: Sagt Dir Terroristen-Hatz zur RAF-Zeiten was?

#24 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 11:39
von sven23
closs hat geschrieben:Ja - müsste man aber nachgucken. - Es gab Fälle, in denen die Glaubensfestigkeit durch ganz normales Befragen (ohne Folter) überprüft wurde und die Befragten danach freigelassen wurden.

Ja, mach das mal bitte, vielleicht findest du 2 Fälle, in denen es so war. :lol:

Und immer an die Maxime der Inquitition denken:

"Besser, dass hundert Unschuldige sterben, als dass ein Ketzer davonkommt."
(Leitendes Prinzip der Inquisition)


closs hat geschrieben: - Dass es heute nicht mehr angebracht ist, Gesinnung gerichtlich zu überprüfen, brauchen wir nicht zu überprüfen - aber damals hatte Glaube halt "Verfassungsrang". - Mal ganz nebenbei: Sagt Dir Terroristen-Hatz zur RAF-Zeiten was?

Sicher gibt es bei Terrorabwehr immer Überreaktionen des Staates. Aber was soll der Vergleich?
Es ist genau so unzulässig, die mordende RAF mit Glaubensabweichlern zu vergleichen wie die Inquistoren mit Richtern und Staatsanwälten in einem Rechtsstaat

#25 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 19:37
von closs
sven23 hat geschrieben:Es ist genau so unzulässig, die mordende RAF mit Glaubensabweichlern zu vergleichen wie die Inquistoren mit Richtern und Staatsanwälten in einem Rechtsstaat
Das bezog sich nicht nur auf die RAF-Mitglieder, sondern insbesondere auf die Wullf-ähnliche damalige Sympatisanten-Hatz.

Der wesentliche Unterschied zwischen damals und heute liegt in der Gewaltenteilung, die Exzesse erfolgreich dämpft. - Gäbe es diese verfassungs-mäßige Stabilität nicht, gäbe es Inquisitions-Gefahr auch heute noch - die gruppen-psychologischen Voraussetzungen haben sich nicht geändert.

#26 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 19:42
von JackSparrow
Wieso ist das Glaubensbekenntnis von Faust das Glaubensbekenntnis von Goethe?

#27 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 19:59
von sven23
JackSparrow hat geschrieben:Wieso ist das Glaubensbekenntnis von Faust das Glaubensbekenntnis von Goethe?

Weil man hinter der Figur des Dr. Faustus das alter ego von Goethe vermutet.

#28 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 20:32
von JackSparrow
Ich glaube Dr. Faustus war eine historische Persönlichkeit, mit welcher sich Goethe jahrzehntelang beschäftigte.

Goethe selbst war dagegen ein hochrangiges Mitglied der bayrischen Illuminaten. Was immer das über seinen Glauben aussagt, ein Christ im Sinne der Kirche war er sicher nicht.

#29 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 20:52
von Demian
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#30 Re: Goethes Glaubensbekenntnis

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 22:33
von Catholic
Wobei Letzeres immer ein Missbrauch des Inquisitionsverfahren war.
Auch sollte man--was leider selten geschieht -- zwischen der auch damals nicht zulässigen Folter und der sogenannten Peinlichen Befragung unterscheiden,auf den ersten Blick spitzfindig,bei näherer Betrachtung ein wesentlicher Unterschied.

closs hat geschrieben:vom normalen Gerichtsverfahren bis zum Scheinverfahren mit Folter und voraussehbarem Ausgang.